Eigenanteil/Kosten

KRANKENFAHRT

#EIGENANTEIL

Eigenanteil, Zuzahlungsregelung und Befreiungsantrag. Belege sammeln lohnt sich!

Eigenanteil- und Zuzahlungsregelung

Krankenfahrten

Eigenanteil

Zuzahlungsrechnung

Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt) , jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. 


Kinder und Jugendliche

Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden. 


Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.


Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.

Jährliche

Belastungsgrenze

Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.


Belastungsgrenze 

Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt . Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.


Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.

Rückerstattung

Befreiungsantrag

Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.


Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im voraus zu erhalten. 


Rücksprache mit der Krankenversicherung

Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der zuständigen Krankenkasse zu empfehlen.
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