Die ambulante Behandlung mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum
Darunter fallen Fahrten zur Onkologie, Strahlentherapie und Dialysebehandlung. In vergleichbaren Fällen kann die Krankenkasse eine Krankenbeförderung genehmigen. Dies geschieht auf Antrag des Patienten.
Onkologische Strahlentherapie
Die Verordnung muss der Krankenkasse vorab zur Genehmigung vorgelegt werden. (Genehmigungspflicht)
Onkologische Chemotherapie
Die Verordnung muss der Krankenkasse vorab zur Genehmigung vorgelegt werden. (Genehmigungspflicht)
Dialysebehandlung
Die Verordnung muss der Krankenkasse vorab zur Genehmigung vorgelegt werden. (Genehmigungspflicht)