Stationäre Behandlung

Die Taxifahrt zur stationären Behandlung

Die Leistung muss grundsätzlich mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig sein. Wird die Krankenfahrt vom behandelnden Arzt verordnet, müssen Sie diese Verordnung bei stationärer Behandlung der Krankenkasse nicht zur Genehmigung vorlegen. 
Die Fahrt ist genehmigungsfrei.

Das gilt auch für die vor- oder nachstationäre Behandlung
Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus gemäß § 115 a SGBV (muss unter Angabe der Behandlungsdaten unbedingt dem Transportschein vermerkt sein).
Allgemeine Voraussetzung: Verkürzung oder Vermeidung einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung.
Die Fahrt ist genehmigungsfrei.
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