Kostenträger Berufsgenossenschaft

Die Krankenbeförderung nach einem Arbeitsunfall

Steht eine Krankenfahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, dann ist die zuständige Berufsgenossenschaft der Kostenträger. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung. Als Krankenfahrdienstleister (Taxi) stellen wir der Berufsgenossenschafst die Kosten direkt in Rechnung. Die Fahrt ist für Sie kostenlos und es fällt kein Eigenanteil an.
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