Steht eine Krankenfahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, dann ist die zuständige Berufsgenossenschaft der Kostenträger. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung. Als Krankenfahrdienstleister (Taxi) stellen wir der Berufsgenossenschafst die Kosten direkt in Rechnung. Die Fahrt ist für Sie kostenlos und es fällt kein Eigenanteil an.
Keine Gewährleistung zur Richtigkeit der Ausführungen zu Krankenfahrten, Krankenbeförderungen und Krankentransport-Richtlinien bzw. dem Personenbeförderungsgesetz.